Günter Heinrich (CDU) hofft:
„Darüber zeichnet sich ab, dass bedingt durch die Zunahme des zivilen Luftverkehrs in unserer Region Teile der militärische Luftraumnutzung in die Nordhälfte der Republik verlagert werden wird.“
Das ist auch keine Lösung, denn der Lärm gehört nicht über bewohntes Gebiet. Tatsächlich ist dagegen immer öfter zu beobachten, dass es bezüglich zivilem und militärischem Fluglärm kein Entweder-oder sondern ein Sowohl-als-auch gibt. Für Flüge unterhalb 3000 Metern wird der Übungsluftraum TRA LAUTER eh nicht reserviert, und auch für höhere Flüge muss nicht der komplette Luftraum ab 3000 Metern reserviert werden: Erstens besteht die TRA LAUTER aus vier Quadranten, zweitens besteht sie eigentlich aus zwei in der Höhe übereinander liegenden TRAs. So wird durchaus mal nur der untere Teil für Kampfjetübungen reserviert.
Heute teilen sich während der Mittagsruhe A-10- und F-16- Kampfjets der US Air Base Spangdahlem mit höher fliegenden zivilen Maschinen den Luftraum.
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