Schwere Schlappe für die Mauschelmilitärs – Bau könnte verhindert werden
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hat es in sich: Nicht nur darf das Verteidigungsministerium nicht mal auf Verdacht und schnell-schnell 47 Hektar unseres Waldes zerstören lassen, auch die Verhinderung einer ordentlichen Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit, die die US-Truppen und das Ministerium zusammen ausgeheckt hatten, ist hinfällig. Das Verteidigungsministerium hat die US-Truppen schriftlich gebeten, diesen Plan fallen zu lassen – was gar nicht nötig gewesen wäre. Schließlich gilt für Bundesliegenschaften deutsches Recht, nicht US-Recht. Mehr dazu in der Luftpost vom 10.12.2012.
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