Verbandsbürgermeister Peter Degenhardt findet in der Rheinpfalz vom 27.04.2013 („VG will gegen Heliport-Nachtflüge vorgehen“) deutliche Worte für den angekündigten Nachtterror unserer lieben US-amerikanischen Freunde: „absolut rücksichtsloses Verhalten, das mit guter Nachbarschaft nichts mehr zu tun habe“. Seine Akteneinsicht beim Verteidigungsministerium hat ergeben, dass der US-Heliport in Landstuhl gar keine luftverkehrsrechtliche Genehmigung hat. Na so eine Überraschung! Aber auch hier hat das Verteidigungsministerium eine kreative Ausrede parat: Es gäbe eine „fiktive Genehmigung“ nach „Übergangsvorschriften“, d.h. eine fiktive Übergangsgenehmigung für reale, dauerhafte Körperverletzung. Degenhardt will notfalls gerichtlich gegen die massive Ruhestörung vorgehen.
Wir sind gespannt, mit welchen Tricks das Verteidigungsministerium aufwarten wird. Vielleicht tauchen wieder zwei namenlose Gestalten bei Gericht auf und machen dem Richter klar, dass der Kläger ja eigentlich gar nicht betroffen und somit auch nicht klageberechtigt sei. In Köln funktioniert sowas. Klar ist aber auch: Je mehr Klagen gegen Militärwillkür erfolgen, umso schneller werden die lichtscheuen Gestalten Rückzieher machen. Aus der Anonymität heraus und mit unbegrenzten Geldmitteln Klagen aussitzen, das geht nur in Einzelfällen. Schließlich müssen auch die Chefredaktionen der Qualitätsmedien davon überzeugt sein bzw. werden, dass die Vorgänge vor Gericht keinesfalls berichtenswert sind. Bei einer Häufung solcher Vorgänge wird es zunehmend schwieriger.
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