Die US-Drohne flog, wo sie nicht fliegen durfte, weil den US-„Freunden“ die Genehmigung nicht schnell genug kam. Da steckte Absicht dahinter, und diese wird folgenlos bleiben. Das Militär macht in Deutschland, was es will. Besonders die Luftwaffen stehen in ihrem Selbstverständnis über geltendem Recht, ja über dem Grundgesetz, und die Bundesregierung nickt dazu. Das sieht man alleine schon daran, dass sie sich keinen Lärmschutzregeln unterwerfen. Andrej Junko schreibt in seiner Pressemitteilung:
Die vorgesehenen Flüge in den Korridoren werden als ‚Betriebsabsprache zwischen den beteiligten Partnern‘ bezeichnet. Hiermit sind die Militärs gemeint. Ein derartige Entscheidung darf aber nicht über die Köpfe der Bevölkerung getroffen werden.
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