Wir sind gespannt, mit welchen Tricks das Oberverwaltungsgericht in Münster die Klage abschmettern wird. Ob sie dem Kläger die Klageberechtigung absprechen, sich nicht für zuständig oder die von Ramstein gesteuerten Drohnenmorde und Angriffskriege als nötig zur Verteidigung Deutschlands oder gar zu humanitären Hilfsaktionen erklären, wird sich am 04. November 2014 zeigen. Vielleicht überrascht uns ja der vorsitzende Richter Beimesche, lässt sich nicht von namenlosen Gestalten aus dem Verteidigungsministerium herumkommandieren und … spricht Recht. Warten wir es ab, ob der Spruch „Die Rechtsprechung folgt der Politik“ auch bei schlimmsten Verbrechen noch gilt.
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