Bereits zwei Gerichte haben ihren Ruf als verfassungstreue Organe der Rechtsprechung bei der nächsten Kaserne abgegeben: das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster. Beide haben die Hosen voll, wenn es darum geht, die Bundesregierung zur Einhaltung des Grundgesetzes zu verpflichten. Sie ziehen in einer Mischung aus Feigheit (gegenüber dem Verteidigungsministerium) und Dreistigkeit (gegenüber den Bürgern) alle Register, um nicht Recht sprechen zu müssen. Mit der vermeintlich genialen Masche, jedem Bürger Deutschlands eine Klage gegen die Bundesregierung zu verbieten, hofften sie, sich einerseits aus der Schusslinie zu nehmen, und sich andererseits Lob von oben zu verdienen, weil sie die ganze Angelegenheit wenigstens verschleppt haben und mithelfen, den Kläger mürbe zu machen.
Die nächste Station auf der Suche nach einem Gericht, das sich nicht als Schandfleck der deutschen Jurisdiktion prostituiert, ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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