Bereits zwei Gerichte haben alles getan, um das Vorurteil des rechtsbeugenden Militär-Justiz-Filzes zu nähren: das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht Münster. Beide haben die Hosen voll, wenn es darum geht, die Bundesregierung zur Einhaltung des Grundgesetzes zu verpflichten. Sie ziehen in einer Mischung aus Feigheit (gegenüber dem Verteidigungsministerium) und Dreistigkeit (gegenüber den Bürgern) alle Register, um nicht Recht sprechen zu müssen. Mit der vermeintlich genialen Masche, jedem Bürger Deutschlands eine Klage gegen die Bundesregierung zu verbieten, erscheinen die Richter voller Hoffnung, sich so einerseits aus der Schusslinie zu nehmen und sich andererseits Lob von oben zu verdienen, weil sie die ganze Angelegenheit verschleppt haben, mithalfen, den Kläger mürbe zu machen und einen vermeintlichen Präzedenzfall zur Abschreckung anderer geschaffen haben.
Unverschämterweise ist der Kläger immer noch nicht verstorben und legt sogar Revision ein. Wir veröffentlichen die inhaltlich unveränderte Revisionsbegründung, die von Dr. Peter Becker und Otto Jäckel, den Rechtsanwälten des LUFTPOST-Herausgebers, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht wurde. Dieses Gericht steht nun für das Grundgesetz und den Rechtsstaat oder für den Filz einer US-Vasallenregierung – je nach Rückgrat der dortigen Richter.
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