Es ist seit Jahren kein Geheimnis, dass die Relaisstation auf der US Air Base Ramstein dazu dient, von den USA aus Drohnenangriffe und -Morde im Nahen Osten zu steuern. Seit Jahren windet sich die Bundesregierung mit geschlossenen Augen und Fingern in den Ohren: „LA LA LA ICH HÖRE NICHTS ICH SEHE NICHTS“. Das ist nur allzu verständlich, denn wer will schon ins Gefängnis wegen Beihilfe zu Mord und Angriffskriegen. Als letzte Bastion dient nun wieder einmal die weisungsgebundene und in solchen Fällen zahnlose Staatsanwaltschaft, die selbst dann gefälligst keinen Anfangsverdacht zu sehen hat, wenn der Tatbestand offensichtlich ist. Ersatzweise kann man dem Kläger die Klageberechtigung absprechen. Das wurde schon einmal durchgespielt. Auch die oberste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, hat brav mitgespielt. Dass die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus Ermittlungen aufgenommen hat, obwohl sie es hätte tun müssen, ist zum Glück keinem aufgefallen. Die Rechtsprechung folgt der Politik.
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